Zum Personalblatt für das Schuljahr 2024/2025
Sowohl staatliche als auch kirchliche Religionslehrerinnen und -lehrer sind aufgefordert, zu Beginn des Schuljahres ein Personalblatt auszufüllen und dies an das Büro des Schuldekans/der Schuldekanin zu senden.
Diese Personalblätter werden persönlich zugesandt. Sollte es verloren gehen, gibt es hier neutrale Personalblätter als Ersatz.